Allgemeines zum Führerschein

Sie haben Angst den Führerschein zu machen?

Für Ängstliche / Ältere

Der zunehmende Straßenverkehr, die zunehmende Hektik auf den Strassen, der Druck selber im Auto alles richtig zu machen ist für viele unerträglich geworden. Obwohl man den Führerschein besitzt, traut man sich nicht mehr hinters Lenkrad. Dennoch, überlegt man sich, war es doch praktisch, schnell einkaufen zu fahren, schnell eine Bekannte zu besuchen, schnell mal die Kinder zur Schule zu bringen, ach ja, wenn bloß nicht dieses Einparken wäre, oder Autobahn, nein, bloß nicht auf die Autobahn, oder das Allerschlimmste, in so ein Parkhaus zu fahren.

Fragen und Ängste, und je länger man wartet, desto schwieriger wird es, den Mut zu fassen und sich endlich mal wieder hinters Lenkrad zu setzen.

Andere möchten gerne Führerschein machen, trauen sich aber nicht zu jemals mit einem Auto zu fahren. Zudem könnte ich mich ja zu blöd anstellen und würde mich in der Fahrstunde lächerlich machen. Oder noch schlimmer: ich fahre irgendwo gegen……

All diese oben genannten Sorgen und Ängste kenne ich von sehr vielen Fahrschülern. Ich bin sehr einfühlsam und sehr geduldig. Ich habe für mich eine ganz spezielle Methode entwickelt, um gerade Ängstlichen die Angst zu nehmen. Es ist für mich eines der schönsten Erfahrungen, die Fartschritte meiner Schüler mitzuerleben, und für viele Monateder täglichen Ausbildung bin ich dankbar. Es spielt sehr viel Erfahrung als Fahrlehrer und sehr viel Fingerspitzengefühl eine Rolle. Wir werden die Ausbildung Schritt für Schritt angehen. Wenn ich sehe, es klappt, gehen wir einen Schritt weiter. Wenn etwas noch nicht so ist, wie es sein sollte, üben wir es halt noch einmal, auch wenn wir an gleicher Stelle mehrmals ansetzen müssen. Wichtig ist es, dass Sie den Fortschritt spüren.Gerade die etwas schwierigen Fahrschüler erlebe ich als die dankbarsten. Vertrauen Sie mir, gemeinsam schaffen wir es. Es ist alles nicht so schlimm, wenn wir gemeinsam die Herausforderung angehen. Und Sie werden sehen, wie viel Spaß Autofahren machen kann.  

Wie finde ich die richtige Fahrschule ?

Inhalt:

Billig muss nicht immer auch gut sein

Der praktische Unterricht

Die Kosten

 

BILLIG MUß NICHT IMMER AUCH GUT SEIN

oder: Qualität hat ihren Preis!

Es ist für Sie heute bei dem großen Angebot von Fahrschulen nicht leicht, Ihre Fahrschule

zu finden! Sorgfältige Auswahl und persönliche Gespräche vor der Anmeldung sind Grundvoraussetzungen, um Reinfälle zu vermeiden.

Leider sieht die Praxis oft noch anders aus: viele angehende Fahrschüler stellen sich eine Liste der Fahrschulen aus ihrem Einzugsgebiet zusammen, setzen sich ans Telefon, und dann kommen die üblichen Fragen: „Wie hoch ist die Grundgebühr ? Was kostet die Fahrstunde?“ Kein Wunder, dass nachher die Enttäuschung groß sein kann, wenn man sich vorher ausschließlich an den Preisen orientiert hat.

Eine sorgfältige und gründliche Fahrausbildung, z.B. für die Pkw-Fahrerlaubnis, ist selten unter 1100 € zu bekommen. Eine hohe Investition – also muss die Geldanlage wohlüberlegt sein.

Preisvergleich ?

Wollen Sie sich z.B. eine neue Stereo-Anlage kaufen (etwa der gleiche Preis), werden Sie sicherlich Prospekte und Testberichte wälzen, sich beraten lassen und im Freundeskreis Rat und Erfahrungen einholen; dann haben Sie sich entschieden!

Es soll das Gerät TECHNODRÖHN XXS 2000 sein ! Als preisbewusster Verbraucher werden Sie jetzt bei vielen Geschäften anrufen und Angebote einholen. Sie nennen die Artikelbezeichnung und können sicher sein, dass es sich immer um das gleiche Gerät handelt – nur zu anderen Konditionen !

Ganz anders aber im Fahrschulbereich. Hier kaufen Sie keine Ware, sondern eine Dienstleistung.

Das Ziel ist zwar auch hier immer das gleiche:

der Führerschein, aber wie werden Sie dorthin begleitet? Welche Kosten tauchen plötzlich zusätzlich auf?

Betrachten wir das obige Beispiel nochmals, könnte das mit einem allgemein gehaltenen Anruf beim HiFi-Händler verglichen werden:

Kunde: „Was kostet eine Stereo-Anlage ?“

Verkäufer: „800 .– €.“

Kunde: “ Ja, gut! Gekauft!“

Doch was Sie dafür bekommen, ist vollkommen offen: Supersound oder Blechdosengerassel!

Mit dem Unterschied, dass an einer Stereo-Anlage nach dem Erwerb nicht Ihr Leben hängt!

Verzichten Sie also lieber auf die Preisabfrage beim Anruf in einer Fahrschule, sondern erkundigen Sie sich nur nach den Öffnungszeiten. Den Rest klären Sie vor Ort in einem persönlichen Gespräch. Sie möchten doch sicherlich wissen, wem Sie Ihr Harterspartes Geld anvertrauen.

Suchen Sie sich eine Fahrschule, die so günstig liegt, dass Sie sie abends bequem mit Rad, Bus, Bahn oder sogar zu Fuß erreichen können. Nur wenn Sie sich dann auch noch eine Fahrschule aussuchen, die dem Fahrlehrerverband angehört, kann dieser Ihnen behilflich sein, falls doch einmal etwas schief gehen sollte.

Fragen Sie außerdem Freunde, Kollegen, Mitschüler nach den Erfahrungen mit dieser Fahrschule: haben sie viel gelernt ? War der Fahrlehrer kompetent und immer fair ? Allerdings sollten Sie die Aussagen über nicht bestandene Prüfungen mit etwas Vorsicht werten; Fahrschüler fallen scheinbar immer nur durch, weil es am Fahrlehrer oder Prüfer lag und niemals an ihnen selbst.

Mit diesem Vorwissen schauen Sie sich nun eine oder mehrere Fahrschulen an. Natürlich erwarten Sie zu Recht, dass die Bürokraft Sie freundlich aufnimmt und gut informieren kann.

Schauen Sie sich den Unterrichtsraum an: hier sollen Sie mindestens 14 Doppelstunden (Klasse B) lernen. Stehen die Stühle so, dass Sie sich auch mit anderen Schülern über die Ausbildungsinhalte austauschen und ergänzen können ?

Von vielen Fahrschulen werden Sie bei der Anmeldung auch einen Ausbildungspass bekommen, in den Sie nicht nur Ihre Termine eintragen können, sondern in dem auch der organisatorische Ablauf und die Ausbildungsinhalte nochmals erläutert werden.

Nach Möglichkeit sollten Sie auch den Fahrlehrer kennen lernen, mit dem Sie voraus – sichtlich fahren werden. Ist das zurzeit nicht möglich, alles andere gefällt Ihnen aber bis jetzt, dann kommen Sie doch wieder und melden sich erst an, wenn der Fahrlehrer Ihnen sympathisch ist.

Doch denken Sie daran, Sie suchen einen Ausbilder und keinen neuen Kumpel !

Siehe die folgenden Punkte: 

• Günstige Lage

• Gutes über die Fahrschule gehört

• Verbandsfahrschule

• Schriftlicher Ausbildungsvertrag

• Theorieunterricht (Anzahl pro Woche)

• Probeunterricht möglich (Theorie)

• Lehrreicher Unterricht

• Unterrichtstermine

• Termine günstig

DER PRAKTISCHE UNTERRICHT…  

…ist der größte Teil der Führerscheinausbildung. Aus diesem Grund sollten Sie hier besondere Maßstäbe bei der Suche nach Ihrer Fahrschule setzen. Fragen Sie ruhig einen „Leidensgefährten“, ob es möglich wäre, während einer Fahrstunde einmal mitzufahren. Auch vor der Anmeldung und dem obligatorischen Abschluss eines Ausbildungsvertrages in der Fahrschule wird der Fahrlehrer sicherlich nichts dagegen haben. Schließlich hat er dadurch die Chance, seine Qualitäten herauszustellen.

Eigene Probefahrstunden sind aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.

Beim Mitfahren kann man sich leichter ein Bild vom zukünftigen Ausbilder und seiner Lehrmethode machen. Sehen Sie sich auch ruhig einmal das Fahrschulfahrzeug an; nicht im Hinblick auf die PS-Leistung, sondern achten Sie lieber darauf, ob das Fahrzeug (von innen) einen gepflegten Eindruck macht, schließlich sollen Sie sich hier Wohlfühlen. Finden Sie heraus, ob Ihnen der Fahrlehrer und seine Ausbildungsmethode zusagen. Stellen Sie dabei immer Ihr Ziel, die lehrreiche, kompetente, zielstrebige Ausbildung in den Vordergrund.

Siehe die folgenden Punkte: 

• Moderner Fahrzeugpark

• Immer derselbe Fahrlehrer

• Ausbildung nach Stufenplan

• Mitfahren möglich

• Ansprechende Lehrmethode

• Fahrstunden (Anzahl pro Woche)

DIE KOSTEN  

Die Kosten sind oft der entscheidende Punkt für oder gegen eine Fahrschule.

Aber überlegen Sie, was ausschlaggebend für Sie ist. Machen Sie Ihre Entscheidung nicht an dem Preis einer Fahrstunde fest, sondern an dem, was Sie dafür bekommen: einen Einzelunterricht mit Fahrzeug und Fahrlehrer. Dieser möchte, so wie Sie, dass Sie möglichst schnell, aber ohne Defizite den Führerschein bekommen.

Dass diese Ausbildung nicht mit anderen wie z.B. Tennis oder Fitness verglichen werden darf, obwohl diese erheblich mehr kosten, ergibt sich aus dem eigenen Interesse, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Dieses ist aufgrund der ständig steigenden Verkehrsdichte in den letzten Jahren erheblich anspruchsvoller geworden und wirkt sich somit auch auf die Fahrausbildung aus.

Auf dem Weg zum Führerschein sollten Sie von einem qualifizierten Fahrlehrer begleitet werden. Und das hat seinen Preis.

Rechnen Sie mit:

• Grundgebühren:

theoretischer Unterricht,

Büroaufwendungen

• Lehrmaterial:

Buch, Fragebogensatz oder

CD-ROM

Vorstellung zur Prüfung:

• Theorie:

die Kosten dafür sollten in der Grundgebühr enthalten sein,

ansonsten müssen sie extra ausgewiesen werden

• Praxis:

der Betrag deckt die Kosten der Fahrschule für die Aufwendungen

(Fahrlehrer + Fahrzeug) während der praktischen Prüfung.

Flexible Kosten:

Die Fahrstunden sind Ausgaben, die Sie auf keinen Fall im Vorwege berechnen können.

Wenn Sie konzentriert fahren und aufnahmefähig für die Erklärungen des Fahrlehrers sind, kommen Sie eher an Ihr Ziel, als unausgeschlafen oder zeitlich unter Druck stehend.

Auch bei den Sonderfahrten kann die genaue Anzahl nicht vorhergesehen werden. Der Gesetzgeber schreibt nur eine Mindeststundenzahl vor (5×45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen, 4×45 Minuten auf Autobahnen, 3×45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit).

Diese Sonderfahrten dürfen erst am Ende der Ausbildung gefahren werden.

Aber nur Sie allein bestimmen durch Ihr Lernverhalten die Fahrstundenanzahl.

Weiterhin entstehende Kosten: 

• Sehtest

• Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Erste Hilfe -Kurs

• Passbild

• Behördengebühren

• Bearbeitung des Antrages

• Ausstellung des Führerscheins

• Gebühren der Prüforganisation für die theoretische und praktische Prüfung

Die Kostentabelle: 

• Grundgebühr

• Fahrstunde á 45 min

• Vorstellung zur theoretischen Prüfung

• Wiederholung der theoretischen Prüfung

• Vorstellung zur praktischen Prüfung

• Wiederholung der praktischen Prüfung

• Lehrmittel

• Sonderfahrten

• Behördengebühren

Was ist der Führerschein auf Probe?

Der Führerschein auf Probe ist kein Provisorium, sondern ein Führerschein, der lebenslange Gültigkeit besitzt. Doch während einer Probezeit, die mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1, oder B beginnt (für die Klassen M, L und T gibt es keine Probezeit), sollen die Fahranfänger besonders vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen sammeln. Das hat seinen guten Grund, denn seit Beginn der 80er Jahr zeigen die Daten der amtlichen Unfallstatistik eine weit überdurchschnittliche Unfallbeteiligung der junge Fahranfänger. Der Führerschein auf Probe soll neben einer Reihe anderer    Maßnahmen auch dazu beitragen, junge Fahrerinnen und Fahrer vor schwerem Schaden zu bewahren, der sich für ihr ganzes weiteres Leben nachteilig auswirken könnte.

Wozu den Führerschein auf Probe?

Angenommen ein junger Fahrer fährt trotz „Rot“ über eine Kreuzung und erhält eine Anzeige. Die Folge ist ein Bußgeldbescheid, der nach Rechtskraft beim Kraftfahrtbundesamt registriert wird (Punkte).

Gleichzeitig erhält die Führerscheinbehörde eine Benachrichtigung über diesen Verkehrsverstoß. Fahren trotz „rot“ ist bekanntlich eine jener Ordnungswidrigkeiten, die auch bei nur einmaliger Begehung sofort zu Maßnahmen der Behörde führt.

Aufbauseminar für Fahranfänger ASF

Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, z.B. gegen den „Rotfahrer“ die Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einem hierfür speziell ausgebildetem Fahrlehrer anzuordnen. Das Aufbauseminar muss innerhalb einer bestimmten Frist besucht und abgeschlossen werden. Bei Nichtteilnahme muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Inhalt des Aufbauseminars

Das Aufbauseminar ist keineswegs eine Art Fortsetzung des Fahrschulunterrichts, also kein „Nachsitzen“.

Die Teilnehmer sollen vielmehr durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Analysen ihre bisherigen Verhaltens lernen, wie sie Unfallrisiken künftig vermeiden können. Der Kurs ist in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen; er umfasst 4 Sitzungen von jeweils135 Minuten Dauer und eine Fahrprobe von 45 Minuten (30 Minuten reine Fahrzeit) und muss innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden.

Verlängerung der Probezeit

Die Anordnung eines Aufbauseminars führt zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

Weitere Maßnahmen

Kommt es innerhalb der Probezeit und nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu    einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren schwerwiegenden Verstößen, wird die Behörde eine schriftliche Verwarnung zusenden und dem Betroffenen nahe legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Kommt es dennoch zu einer erneuten Auffälligkeit, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Führerschein ab 17

Begleitendes Fahren

Bereits mit 16 ½ Jahren darf frühestens mit der Ausbildung zum Führerschein Klasse B begonnen werden.

Der Führerscheinbewerber durchläuft hier eine ganz normale Ausbildung wie jeder andere Fahrschüler auch.

Er besucht in der Fahrschule den obligatorischen Theorieunterricht (beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis 14 Theoriestunden) und kann zwischenzeitlich schon mit    der fahrpraktischen Ausbildung beginnen.

Frühestens drei Monate vor Erreichen des 17. Geburtstages kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung kann einen Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Die „Prüfungsbescheinigung“ wird bei Erreichen des 17. Lebensjahres von der Technischen Prüfstelle nach erfolgreicher Prüfung direkt ausgehändigt. Für diejenigen Personen, die das 17. Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht vollendet haben, erfolgt die Ausgabe durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Der Führerscheinbewerber erhält bei bestandener Prüfung lediglich eine sogenannte  „Prüfungsbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen werden. Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen. Diese Auflage entfällt nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die „Prüfungsbescheinigung“ enthält kein Foto des Führerschein Bewerber. Diesbezüglich muss beim Fahren immer der Personalausweis oder der Reisepass mitgeführt werden.

Der Kartenführerschein muss bei der Behörde nachträglich beantragt werden. Nach dem 18. Geburtstag darf man noch bis zu drei Monaten mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

Direkt nach Aushändigung der „Prüfungsbescheinigung“ beginnt die Probezeit. Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis beträgt die einmalig zwei Jahre.

Anforderungen an den Begleiter

Der Begleiter muss folgende Anforderungen erfüllen:

• Mindestalter: 30 Jahre

• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)

• Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 3 Punkte zum Zeitpunkt der Erteilung.

Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt. Diese müssen jedoch in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.

Es können nachträglich jeder Zeit Begleitpersonen eingetragen werden. In diesen Fällen muss dann allerdings eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.

Der Begleiter sollte vorher an einer Einweisung in einer Fahrschule teilnehmen. Diese ist allerdings nicht verpflichtend, sondern wird dringend empfohlen. In der Regel wird diese 90 Minuten betragen.

Die Einweisung beinhaltet folgende Schwerpunkte  

• Aufgaben des Begleiters (kein Hilfsfahrlehrer)

• Rechtliche Hinweise zum Minderjährigenrecht und zum Strafrecht (z.B. gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.)

• Einflussmöglichkeiten der Eltern

• Regelungen bezüglich Alkohol und Drogen usw.

Empfohlen wird, die Schulung für Begleiter und Fahranfänger gemeinsam durchzuführen.

Die „Prüfungsbescheinigung“ wird widerrufen, wenn der Fahranfänger gegen seine Auflagen verstößt. Ebenso werden die eingeschlossenen Klassen M, S und L widerrufen.

Eine neue Fahrerlaubnis darf erst wieder erteilt werden, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2 a Abs.2 StVG (ASF) teilgenommen hat.

Die Führerscheinklassen AM und L dürfen allerdings ohne Begleiter geführt werden.

Alles über die Ausbildung

Inhalt:

Theoretischer Unterricht

Praktischer Unterricht

Ziel und Inhalt der Fahrausbildung

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

 

Theoretischer Unterricht 

Der theoretische Unterricht umfasst bei Ersterteilung:

• 12 x 90 Minuten Grundstoff

• 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff (Klasse B)

• 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff (Klasse A)

Bei Erweiterung:

• 6 x 90 Minuten Grundstoff

• 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff (Klasse B)

• 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff (Klasse A)

Beim Grundstoff nehmen alle, ganz egal für welche Klasse sich jemand angemeldet hat, teil.

Also hier sitzen Leute, die Pkw Klasse B, Motorrad Klasse A, lernen wollen.

Beim klassenspezifischen Stoff nehmen nur Leute teil, die sich für die besagte Klasse angemeldet haben. Also Theorie die speziell für den Pkw Bereich zugeschnitten ist, oder eben Theorie die nur speziell für Motorrad zugeschnitten ist.

Praktischer Unterricht  

Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat Einfluss.

Nach Fahrschüler Ausbildungsverordnung ( § 6 ) hat der Fahrschüler jedenfalls „so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangen der notwenigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt“.

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschliessen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewusst verhalten wird.

Für die so genannten Sonderfahrten gibt es folgende gesetzliche Vorgaben:

Überlandfahrt    5 x 45 Minuten

Autobahnfahrt   4 x 45 Minuten

Nachtfahrt    3 x 45 Minuten

Ziel und Inhalt der Fahrausbildung

Ziel der der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer: Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.

Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das

• Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen

• Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften

• Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschliesslich ihrer Vermeidung und Abwehr

• Wissen über die Auswirkung von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung

• Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die
Bedeutung von Emotionen beim Fahren und Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum einschliesst

Überlandfahrt

Das Fahren auf Landstrassen gehört mit zu den schönsten Fahrerlebnissen. Wechselnde Naturgegebenheiten und unterschiedliche Fahrbahnverläufe lassen es selten langweilig werden.

Doch Landstrassen haben ihre Tücken. Neben Witterungs-, Sicht- und Fahrbahnverhältnissen erschwert der Umgang mit dem Mit-, Gegen- und Querverkehr jeglicher Art das Fahren.

Dazu kommen Hinweisschilder, Gebote und Verbote. Dies alles zu überblicken und richtig zu deuten will gelernt sein.

Autobahnfahrt

Die Autobahn ist eine feine Sache, wenn man einige wichtige Dinge beachtet: Wer auf die Autobahn will, muss die Verkehrszeichen kennen, die zur Autobahn führen, und auch die, die auf der Autobahn die Orientierung erleichtern.

Darüber hinaus muss man die besonderen Verkehrsregeln und Verhaltensweisen wissen und anwenden können, die für das richtige und partnerschaftliche Verhalten auf der Autobahn gelten.

Das fängt mit dem richtigen Einfahren auf dem Beschleunigungsstreifen an, setzt sich fort mit den Problemen der höheren Fahrgeschwindigkeiten und den daraus resultierenden Geschwindigkeitsdifferenzen verschiedener Fahrzeugarten, und dies alles unter ständig wechselnder Bedingungen der Sicht-, Witterungs-, Fahrbahn- und Verkehrsverhältnisse. Von besonderer Bedeutung sind dabei: Blickführung und „Lesen“ der Fahrbahn, Spurhalten, Abstand, Rechtsfahrgebot und Überholen. Das richtige Verlassen der Autobahn auf dem Verzögerungsstreifen will auch gelernt sein.

Nachtfahrt

Fahren bei Dunkelheit ist nicht einfach nur Fahren mit Licht. Der Sinn der Nachtfahrt liegt darin, sich mit den besonderen Bedingungen und Problemen vertraut zu machen, die für das Fahren bei Dunkelheit gelten.

Das beginnt bei den besonderen Bedienungseinrichtungen für das Fahren bei Dunkelheit, die einem tagsüber nicht so sehr „ins Auge fallen“, mit denen man bei Dunkelheit aber vertraut sein muss, Wahrnehmung und Orientierung im Straßenverkehr ist schon bei Tag kein Kinderspiel, aber bei Dunkelheit zusätzlich erschwert: „nachts sind alle Katzen grau“. Neu und besonders trainingsbedürftig ist der Umgang mit dem Problem der Blendung, aber auch die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Abständen anderer Verkehrsteilnehmer -nachts stehen einem für diese Einschätzung weniger (und andere) Informationen zur Verfügung als tagsüber.

Theoretische Prüfung 

Nach Aushändigung der Ausbildungsbescheinigung durch die Fahrschule, kann die Theoretische Prüfung bei der Prüfstelle abgelegt werden.

Wird die Prüfung nicht bestanden, kann nach Ablauf von 14 Tagen eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden.

Wird die wiederum ebenfalls nicht bestanden, kann auch diese nach Ablauf von 14 Tagen erneut wiederholt werden.

Das gleiche gilt auch für die dritte Wiederholungsprüfung.

Wird die Prüfung erneut nicht bestanden, so tritt eine Sperre von drei Monaten in Kraft. Erst nach dessen Ablauf, kann die Theoretische Prüfung erneut abgelegt werden.

Für die Theoretische Prüfung besteht keine direkte Zeitbegrenzung, sollte aber in einem angemessenen Zeitraum abgegeben werden.

Die Theoretische Prüfung kostet ca. 21,00 € und wird am Prüfungstag bei der Prüfstelle direkt bezahlt.

Praktische Prüfung 

Nachdem die Theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, darf erst die Praktische Prüfung gefahren werden.

Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.

Sollte Wiedererwarten die praktische Prüfung nicht bestanden werden, kann nach Ablauf von 14 Tagen die Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Sollte auch diese nicht bestanden werden, kann wiederum nach 14 Tagen die dritte Prüfung gefahren werden. Nach dreimaligem Nichtbestehen tritt eine Sperre von drei Monaten in Kraft. Nach deren Ablauf kann wiederum erneut eine Prüfung abgelegt werden.

Die Praktische Prüfung kostet ca. 85,00 € und wird spätestens am Prüfungstag bei der Prüfstelle direkt bezahlt.

Information über die praktische Führerscheinprüfung

Inhalt: 

1. Prüferinnen / Prüfer

2. Kennenlernen

3. Hinweis zum Prüfungsablauf

4. Während der Prüfungsfahrt 1

5. Nach der Prüfungsfahrt

6. Fahrlehrerinnen / Fahrlehrer

7. Das Fahrzeug

8. Vor der Prüfungsfahrt

9. Während der Prüfungsfahrt 2

10. Nach bestandener Prüfung

11. Nach nicht bestandener Prüfung

12. Bewerberinnen / Bewerber

13. Prioritäten setzen

14. Praktische Kleidung bei der Prüfung

15. Rechtliche Anforderungen, Prüfungsrichtlinie

16. Umgang mit Nervosität in der Prüfung

 

Prüferinnen/ Prüfer

Aufgabe der Prüferin/ des Prüfers ist es, in guter Atmosphäre die Fähigkeiten der Bewerberinnen/ Bewerber, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen, gerecht zu beurteilen.

Die Anforderungen an die Prüfungen und die Prüferinnen/ Prüfer sind in der Prüfungsrichtlinie festgelegt.

Kennenlernen

Freundliche Ausstrahlung zeigen

Die Bewerberin/ den Bewerber freundlich begrüßen

Sich vorstellen

Gesprächs bereit sein und zuhören können

Hinweis zum Prüfungsablauf

Bewerberinnen/ Bewerber bitten, sich im Fahrzeug in Ruhe einzurichten und fragen ob sie/ er startbereit ist und Erfolg wünschen

Anlässlich der Erläuterung der Fahranweisungen zu Rückfragen motivieren

Freundlich die Bitte äußern, die Prüfungsfahrt zu beginnen

Während der Prüfungsfahrt 1

In kritischen Situationen Spannungen abbauen, Gelassenheit zeigen

Bei komplizierten Verkehrsbedingungen Unterstützung geben

Anweisungen vermeiden, die die Gefahr eines rechtswidrigen Verkehrsverhaltens in sich bergen

Bewerberin/ Bewerber nach Fehlern ermutigen

Gegebenenfalls Pause zum Stressabbau anbieten

Bei guter Leistung zwischendurch loben

Nach der Prüfungsfahrt

Als erstes Prüfungsentscheidung bekannt geben. Rückfragen nicht ausweichen

Gute Leistungen würdigen

Wesentliche Fehler kurz und klar an Hand des Prüfprotokolls benennen

Auch bei bestandener Prüfung Fehler ruhig erläutern

Bei nicht bestandener Prüfung Ermutigung aussprechen

Fahrlehrerinnen / Fahrlehrer

Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen schon während der Ausbildung darauf vorbereitet werden, die Besonderheit der Prüfsituation zu bewältigen, dazu gehört auch der Umgang mit der Prüfungsangst. Damit die Prüferin/der Prüfer ihre/ seine ungeteilte Aufmerksamkeit den Verkehrssituationen und dem Verhalten der Bewerberin/ des Bewerbers widmen kann, wird in der Fahrerlaubnisverordnung vorgeschrieben, dass eine Fahrlehrerin/ ein Fahrlehrer die Bewerberin/ den Bewerber bei der Prüfungsfahrt begleiten muß Sie/ Er hat die Aufgabe, für die Sicherheit der Bewerberin/ des Bewerbers, der Prüferin/ des Prüfers und aller übrigen Verkehrsteilnehmer zu sorgen. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist Teil der Ausbildung und erfolgt in der Test- und Reifestufe.

Das Fahrzeug

Verkehrs- und betriebssicher, Schilder „Fahrschule“ entfernen

Innenraum sauber und aufgeräumt, Fenster innen und außen sauber

Vor der Prüfungsfahrt

So rechtzeitig erscheinen, dass keine Zeitverluste entstehen und die Prüfung pünktlich begonnen werden kann.

Die Betreuung der Bewerberin/ Bewerber während der Wartezeit anbieten

Freundliche Begrüßung der Prüferin/ des Prüfers und gegenseitige Vorstellung

Fahrlehrerschein bereit halten und unbekannten Prüferinnen/ Prüfern zur Einsicht anbieten

Vor Erläuterungen der Prüferin/ des Prüfers an die Bewerberinnen/ Bewerber Kontrolleinrichtung unaufgefordert vorführen

Während der Prüfungsfahrt 2

Gespräche mit der Prüferin/ dem Prüfer nur nach vorheriger Zustimmung durch die Bewerberin/ den Bewerber und nur über prüfungsneutrale Themen führen

Bei offensichtlich mißverstanden Anweisungen diese eventuell klar und deutlich wiederholen

Während der Prüfungsfahrt nicht rauchen

Bei überstarken Stresserscheinungen bei den Bewerberinnen/ Bewerbern, z.B. „Zitterbein“, gegebenenfalls Fahrtunterbrechung erbitten

Der Prüferin/ dem Prüfer reale Beurteilung ermöglichen, deshalb keine demonstrative Verkehrsbeobachtung (Nachahmeffekt)

In allen Fällen einer möglichen Gefährdung rechtzeitig eingreifen

Bei verbalem Eingriff deutlich sprechen und dazu Verständigung mit der Prüferin/ dem Prüfer, z.B. durch Blickkontakt

Nach bestandener Prüfung

Der Fahrschülerin/ dem Fahrschüler zum Erfolg gratulieren und nochmals darauf hinweisen, dass mit bestandener Prüfung das Lernen noch nicht abgeschlossen ist.

Positiver Appell an die Zukunft mit nochmaliger Verdeutlichung der Probezeit

Nach nicht bestandener Prüfung

Ermutigung aussprechen, keine Vorwürfe machen, sondern Bereitschaft zum Weiterüben wecken.

Eventuelle Meinungsverschiedenheiten zur Prüfung gemeinsam mit Bewerberin/ Bewerbern und Prüferinnen/ Prüfern besprechen, soweit sie alle Beteiligten betreffen

Bewerberinnen / Bewerber

Über die Führerscheinprüfung wird viel Unsinn verbreitet und sie wird deshalb oft als besonders hohe Hürde dargestellt.

Eine gewissenhafte und umfangreiche Ausbildung ist immer noch die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung.

Prioritäten setzen

Für eine gute Fahrausbildung ausreichen Zeit im eigenen Lebensplan nehmen

Von niemandem zum vorzeitigen Abschluss der Ausbildung drängen lassen

Den Prüftermin nicht in die unmittelbare Nähe anderer Prüfungen legen (z.B. Klausuren, Abitur, Berufsprüfungen, Bewerbungen)

Den Prüftermin möglichst nicht unmittelbar vor Urlaubsreisen oder Umzüge legen

Praktische Kleidung bei der Prüfung

Leichte und luftige, bequeme Kleidung wählen; bei Zweiradprüfungen: Schutzkleidung, festes Schuhwerk

Für gutes Gesichtsfeld sorgen (keine dunkle Sonnenbrille, keine Haare im Gesicht)

Rechtliche Anforderungen, Prüfungsrichtlinie

Kleine Fehler werden in jeder Prüfungsfahrt gemacht. Fehler gleich an Ort und Stelle korrigieren

Nicht in Panik geraten, wenn der Summer der Fahrlehrerpedale ertönt. Nicht jedes Summen führt zum Nichtbestehen. Allein der Prüfer entscheidet

Umgang mit Nervosität in der Prüfung

Schon in der Ausbildung sollte ein eigenes, individuell passendes Anti-Nervositäts-Programm für die Prüfung zusammengestellt werden

Deshalb zum Ende der Ausbildung Prüfungsfahrten üben

Bei Neigung zu Stress bedingten Schweißausbrüchen und Hitze sollte zur Prüfung ein feuchtes Handtuch oder Erfrischungstuch bereit gelegt werden

Vor der Prüfung klären, wie das Auto belüftet werden soll (Klimaanlage, Gebläse, Schiebedach, Fenster)

Wenn Beine oder Hände zu zittern anfangen, eine kurze Pause erbitten

Mit der Prüferin/ dem Prüfer sprechen, wenn Anweisungen oder Anmerkungen nicht verstanden worden sind

Was ich brauche

 

 

Antrag bei der Behörde

Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie direkt zur Terminvergabe bei der Meldestelle

https://service.berlin.de/dienstleistung/121627/

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Was brauche ich für den Antrag des Führerscheins ?

• Lichtbild 35 x 45 mm, biometrisch

• Personalausweis

• Bescheinigungüber den Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

• Bestätigungeines erfolgreichen Lehrgangs für Erste Hilfe

die Klassen A und B, Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Bei Erweiterung des Führerscheins wird diese Bescheinigung nicht benötigt.

  • Die Gebühr für die Beantragung beträgt 48,25 €
  • Führerschein ab 17 Kopien des Führerschein und des Personalausweises der begleitenden Personen. Diese müssen schon bei Antrag mit angegeben werden.

Weitere Information gibt es bei den zuständigen Behörden und im Internet.

  • Die Gebühr für die Beantragung beläuft sich hier auf 51,10 €. Für jede weitere eingetragene Person fällt eine weitere Gebühr von 5,10 € an.

Die auszubildende Fahrschule ist bei der Antragsstellung mit anzugeben.

Wo bekomme ich was ?

» Lichtbild – beim Fotografen oder aus dem Fotoautomaten.

» Sehtest – beim Optiker oder Augenarzt.

Erste Hilfe – Reinickendorf

napaso

Scharnweberstrasse 100 / 13405 Berlin (4. OG links)

030 / 55 10 65 16

www.napaso.de

U Bhf U6 Scharnweber Strasse

Bus 125 / 221 (Hast. Uranusweg)

Führerscheinantrag –

Bürgeramt  (Der Antrag kann bei jedem Bürgeramt in Berlin gestellt werden)

Tel.: 030 – 115 (zentraler Behördenzugang)

https://service.berlin.de/dienstleistung/121627/

Alle Angaben ohne Gewähr


Ihr wollt mit uns ans Ziel?

Dann wartet nicht länger. Wir freuen uns euch auf diesem Weg begleiten zu dürfen.